Summary
Immer häufiger fordern Aufsichtsbehörden invasiv arbeitende Heilpraktiker schriftlich
auf, Hygienemaßnahmen zu dokumentieren und nachzuweisen. Für invasive Tätigkeiten
gelten besondere Anforderungen an Desinfektionsmaßnahmen sowie die Sterilität und
Entsorgung des verwendeten Materials. Die jeweiligen Vorgaben unter anderem für Fortbildung,
Flächendesinfektion, Material, Vor-, Zu- und Nachbereitung der Injektion finden sich
in den Hygieneverordnungen der Länder, den KRINKO-Empfehlungen sowie die TRBA 250.
Keywords
Hygiene - Injektion - Punktion - Praxishygiene - Aufsichtsbehörden - Hygienemaßnahmen
- Dokumentation - Desinfektion - Entsorgung - Hygieneverordnung - KRINKO-Empfehlungen
- TRBA 250 - Gesundheitsamt - invasive Behandlung - Infektionshygiene - Bauliche Vorgaben
- Toiletten - Hygieneregeln - Injektionsmaterial - RKI- Empfehlungen - Blutentnahme
- Hautdesinfektion - Abwurfbehälter - Hygieneplan - Multibarrierensystem - Kontamination
- Arbeitskleidung - Schutzkleidung - Abfallschlüssel - LAGA